Beschwerde- und Hinweisgeberverfahren bei den Heinrich Meyer-Werken
Verantwortungsbewusstes Handeln, nachhaltige Geschäftsprozesse und ethische Prinzipien sind für unser Unternehmen von zentraler Bedeutung. Für uns bedeutet Compliance weit mehr als die reine Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – sie ist tief in unserer Unternehmenskultur verwurzelt und spiegelt unsere grundlegenden Werte wider. Dieses Engagement lebt unser Unternehmen nicht nur selbst, sondern erwartet es auch von allen Partnern, mit denen wir zusammenarbeiten.
Wir setzen auf vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, die bereit sind, hohe Standards in den Bereichen Rechtmäßigkeit, Menschenrechte, Umwelt- und Sozialverantwortung umzusetzen. Dabei achten wir besonders darauf, dass alle Beteiligten entlang der gesamten Lieferkette – von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt – diese Anforderungen erfüllen und kontinuierlich verbessern.
Neben der Einhaltung geltender nationaler und internationaler Gesetze, legen wir großen Wert auf die Wahrung fundamentaler Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und den Schutz der Umwelt. Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam mit unseren Partnern nachhaltige Lösungen zu entwickeln, um negative Auswirkungen auf Mensch und Natur zu vermeiden.
Wir verstehen unsere Verantwortung auch darin, durch regelmäßige Schulungen, Audits und transparenten Dialog ein hohes Maß an Bewusstsein und Engagement für diese Themen zu fördern – intern wie extern. So schaffen wir die Basis für langfristige, vertrauensvolle Partnerschaften, die den Anforderungen einer modernen, nachhaltigen Wirtschaft gerecht werden.
Um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Regelverletzungen zu vermeiden, haben die Heinrich Meyer-Werke ein strukturiertes Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses dient als vertraulicher Meldeweg für Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Vorgaben. Die interne Meldestelle wird im Auftrag der Geschäftsleitung betrieben und geht jedem eingehenden Hinweis sorgfältig und zeitnah nach. Stellt sich ein Hinweis als berechtigt heraus, werden unverzüglich geeignete Maßnahmen ergriffen, um den Verstoß abzustellen und Wiederholungen zu verhindern.
Bei dieser Verfahrensregelung finden sowohl nationale Gesetze als auch europäische Regelwerke Berücksichtigung.